Gutachten für KFZ-Typisierungen
Komplette Abwicklung von Fahrzeug-Änderungen gem. §33 KFG
Bei Fahrwerksänderungen ist keine Vorführung des Fahrzeugs bei der Landesregierung notwendig!
Terminvereinbarung notwendig!
Bei uns Vor Ort wird die Typisierung von einem externen Ziviltechniker durchgeführt